Stube und Saal
Regelung zur Nutzung der Räumlichkeiten
Die Nutzung der Räumlichkeiten im Bürger- und Vereinshaus ist grundsätzlich auf
Könghauser Vereine, Institutionen und Bürger bzw. auf Organisationen mit
Beteiligung Könghauser Bürger und Organisationen beschränkt.
- Die gesamte Ausstattung (z. B. Küche, Geschirr, Gläser, Medientechnik) im Gebäude kann genutzt werden
- Die Bewirtung ist selbständig zu organisieren
- Getränke sind zu den Preisen lt. Getränkekarte abzunehmen und werden direkt mit der Betreiber GbR abgerechnet