Stube und Saal

Regelung zur Nutzung der Räumlichkeiten

Die Nutzung der Räumlichkeiten im Bürger- und Vereinshaus ist grundsätzlich auf

Könghauser Vereine, Institutionen und Bürger bzw. auf Organisationen mit

Beteiligung Könghauser Bürger und Organisationen beschränkt.

 

  • Die gesamte Ausstattung (z. B. Küche, Geschirr, Gläser, Medientechnik) im Gebäude kann genutzt werden
  • Die Bewirtung ist selbständig zu organisieren
  • Getränke sind zu den Preisen lt. Getränkekarte abzunehmen und werden direkt mit der Betreiber GbR abgerechnet

Gaststube

(bietet Platz für max. 40 Gäste)

Saal

(bietet max. Platz für 95 Gäste bei Tischbestuhlung, und 150 Gäste bei Reihenbestuhlung))